IMPRESSUM

 

Name des Unternehmens:

WALD-PRÄSENZ.de

Anbieter und inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 MDStV:

Sonja & Herbert Winter, Am Enzenberg 12, 92280 Kastl

0171-2637870, mail(at)wald-praesenz.de 

Geschäftsform: Selbstständig - Einzelunternehmung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Sonja und Herbert Winter nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Mit der Anmeldung bzw. Buchung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.

2. Vertragsgegenstand

Der Veranstalter bietet Waldbaden- und Wald-Yoga & Naturerlebnisse an. Die inhaltliche Gestaltung der jeweiligen Veranstaltungen bleibt allein dem Veranstalter. 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt mit der Annahme der Anmeldung des Teilnehmers zustande. Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt entweder per E-Mail, Internet oder Telefon und wird per E-Mail bestätigt. Mit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter ist die Anmeldung für Teilnehmer und Veranstalter verbindlich. Der Vertrag beginnt und endet am genannten Zeitpunkt laut Buchungsbestätigung. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anmeldung eine Buchungsbestätigung. Diese erfolgt entweder per E-Mail oder per SMS.

3.3 Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR für gegenstandslos erklärt werden. Siehe hierzu auch Punkt 7.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs oder zur betrieblichen Gesundheitsförderung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person die Anmeldungen für die Gruppe verbindlich ab. 

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil die Mindestteilnehmerzahl für diese Veranstaltung nicht erreicht wurde, so dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Krankheit der Seminarleitung oder sehr schlechte Witterungsbedingungen können ebenfalls zu einer kurzfristigen Absage einer Veranstaltung führen. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Darüber hinaus entstehende Kosten (z.B. Fahrtkosten etc.) können nicht übernommen werden. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, bemüht sich der Veranstalter um ein vergleichbares Ersatzangebot (ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht).

3.6 Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise der Leistungen verstehen sich in Euro. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung und die gesamte Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn zahlbar und zum angegebenen Zahlungstermin auf der Rechnung fällig.

4.3 Sämtliche Leistungen des Veranstalters sind ohne Mehrwertsteuer im Sinne der Kleinunternehmerregelung.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt ist vom Teilnehmer eine Reiserücktrittversicherung in Anspruch zu nehmen.

5.3 Fremdleistungen wie Anreise und Übernachtungen sind vom Teilnehmer eigens zu erbringen. Außer, wenn es ausdrücklich in der Veranstaltungsausschreibung aufgeführt ist. Für solche Leistungen gelten die AGB der jeweiligen Anbieter. Übernimmt der Veranstalter aus organisatorischen Gründen den Einkauf von Fremdleistungen für den Teilnehmer, so tut der Veranstalter das ausschließlich im Namen und auf Vollmacht der Auftraggeber/Teilnehmer. Dies kann z.B. die Anmietung von Räumlichkeiten, Transport der Teilnehmer, Catering, etc. betreffen. Sollten in diesem Rahmen Vorauszahlungen von dem Veranstalter an Dritte (Transportunternehmen, Cateringunternehmen, Vermieter, etc.) geleistet werden müssen, so sind diese vom Auftraggeber/Teilnehmer per Vorauszahlung an den Veranstalter zu leisten.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die physischen und psychischen Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung/ Tour erfüllt. Bei Unklarheiten sprechen Sie mich bitte an.  

6.2 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.3 Die angebotenen Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und vorbereitet. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Dieses Restrisiko hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Stornierung

7.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, so entstehen dem Teilnehmer nach Erhalt der Buchungsbestätigung folgende Stornokosten: Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Veranstaltung: 100 % der Seminarpauschale. 

7.2 Für unsere Waldbaden und Wald-Yoga-Seminare ist es jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu stellen, soweit sie die Voraussetzungen für den Besuch des jeweiligen Seminars erfüllt.

8. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.

9. Haftung und Versicherung

10.1 Die Veranstaltungen sind nie frei von jeglichem Risiko für Leib und Leben. Trotz größtmöglicher Umsicht und Sorgfalt des Veranstalters bleibt ein durch die Veranstaltung bedingtes, erhöhtes Restrisiko bestehen. Deshalb erfolgt die Teilnahme bei allen Veranstaltungen auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.

10.2 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

10.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10.4 Jeder Teilnehmer entscheidet selbst, in welcher Weise er sich auf die angebotenen Prozesse der angebotenen Veranstaltung einlässt und ist für sich selbst verantwortlich. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit haftet der Veranstalter nicht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich an alle von der Kursleitung gegebenen Hinweise zu halten. Für An- und Abreise wird keine Haftung übernommen. Teilnehmer die sich wegen körperlicher oder psychischer Erkrankungen in ärztlicher Dauerbehandlung befinden, sollten den Rat Ihres Arztes bezüglich der Teilnahme einholen. 

10. Gerichtsstand

Für den Vertrag und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen von Vereinbarungen, insbesondere der Vereinbarung zusätzlicher Leistungen bedürfen vorab der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, sobald sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien wollten bzw. vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.

Stand: Februar 2026

 

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